
english: quantitative threshold (renting out accommodation) Nach § 5 WiStG darf bei Vermietung von Wohnraum eine neu vereinbarte Miete bis höchstens 20% über der Vergleichsmiete liegen. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, die Miete deckt lediglich die laufenden Aufwendungen. Anwendung findet...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
Keine exakte Übereinkunft gefunden.